Grundsätzlich kann nur Mitglied werden, wer in der Verwaltungsgemeinschaft Pfaffenhausen (Pfaffenhausen, Breitenbrunn, Salgen, Oberrieden) wohnhaft ist, oder sich in besonderem Maße zum Wohle des Vereins einsetzt bzw. eingesetzt hat. Das Mindestalter beträgt 10 Jahre.
Über die Aufnahme eines Mitgliedes entscheidet der Vorstand. Ein Antrag auf Aufnahme kann ohne Begründung abgelehnt werden.
Wir behalten uns bei der Aufnahme die Festlegung einer Probezeit vor.
Unabhängig davon gibt es seit 2018 in unserem Verein einen Aufnahmestopp. Neue Mitglieder werden nur noch unter folgenden Voraussetzungen aufgenommen:
Interessenten werden gebeten sich rechtzeitig (Ende des Jahres) mit dem 1. Vorstand in Verbindung zu setzen: Kontakt